PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kino.to-Mitarbeiter muss mehr als zwei Jahre in Haft


Ant
02.12.2011, 21:08
Leipzig - Im Juni nahm die Staatsanwaltschaft Dresden die mutmaßlichen Betreiber der Raubkopie-Seite kino.to fest, nun ist das erste Urteil gefallen: Wegen der Mitarbeit an dem Internet-Filmportal muss ein 33 Jahre alter Webdesigner zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der illegalen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Strafmaß solle zeigen, dass bei derartigen Taten mit erheblichen Strafen zu rechnen ist, heißt es in der Begründung des Gerichts. Allerdings berücksichtigte es auch, dass der Angeklagte schon kurz nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Damit habe er die Strafverfolgung weiterer Beschuldigter ermöglicht. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird derzeit noch gegen mehr als 20 Personen ermittelt.

Rückzahlung: 190.000 Euro Werbeeinnahmen

Der 33-Jährige erklärte sich zudem damit einverstanden, dass die ihm zugeflossenen Werbeeinnahmen des Portals an die Staatskasse fließen. Er hatte nach eigenen Angaben vom Januar 2009 bis zum Juni 2011 insgesamt rund 190.000 Euro eingenommen. Nach dem Abzug von 30.000 Euro Kosten seien ihm 160.000 Euro verblieben.

"Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.

Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger. Insgesamt gab es 13 Festnahmen.

Quelle ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar]=rss)

Bandulf
03.12.2011, 00:19
Falls jemand offizielle Quellen hat, immer her damit. Ich würde nämlich gerne das Urteil lesen und wissen welche §§ das Gericht geprüft hat.

Welches Gericht war überhaupt zuständig? Die müssten es doch bald in der Sammlung haben.

Ant
03.12.2011, 00:43
Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der illegalen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.

in dem Satz werden alle deine Fragen beantwortet :D

Jadestern.Nds
03.12.2011, 16:47
Oha,2 1\2 jahre,trotz geständnis und kohle an den staat find ich viel.Was hat denn da der hauptbeschuldigte zu erwarten?Lebenslänglich quasi oder wat? :skep:

klugi
03.12.2011, 21:42
is das cine?:(

Ant
03.12.2011, 22:59
ne

Cine ist nicht 33 und war auch nicht Webdesigner. Außerdem hat Cine sicher nicht kurz nach der Verhaftung gestanden und den Ermittlungen geholfen. ;)

klugi
04.12.2011, 14:25
aha:rolleyes:

Dead_Cow
04.12.2011, 19:30
Wie perfide, hinterhältig und käuflich das ganze System ist, merkt man an folgendem:

Ein bekannter meiner Mutter hat mehrere Kleinkinder misbraucht.
Was hat er bekommen? 30 Monate!
30 Monate dafür, das er Kinder misbraucht hat. Dafür, das er den kleinen einen Schaden fürs Leben mitgegeben hat.
Jetzt, nachdem er wegen "guter Führung" vorzeitig raus ist, ist er auf der Flucht.
Hat sich in ein anderes Land abgesetzt.
Pech gehabt. Pech für die Kids........

Nun wird einer zu 30 Monate verurteilt, weil man ein "Exempel statuiren will", damit man merkt das man "das Geld anderer, nicht einfach stiehlt".
Mehr oder weniger war das die Begründung des Richters zu diesem Urteil.
Schöne heile Welt.

Jemand der Links setzt oder einen Filehoster betreibt, wird genauso hart bestraft, wie jemand der Kinder misbraucht.
Da zieht´s einem förmlich die Schuhe aus.
Kann mir keiner erzählen, dass das Urteil nicht in irgendeiner Art und Weise gekauft war.
Gesetze werden schließlich nicht mehr vom Souverän gemacht, sondern von Konzernen und Lobbyisten.
Kleine hängt man, Große bekommen sogar noch eine "Abfindung".

Höchste Zeit das der deutsche Mob mal wieder ein wenig zündelt und ein paar große Arschlöcher aufknüpft.

Castiel
04.12.2011, 20:02
Dem kann ich mich nur anschließen.:head:

shabrakke
05.12.2011, 00:21
Wie perfide, hinterhältig und käuflich das ganze System ist, merkt man an folgendem:

Ein bekannter meiner Mutter hat mehrere Kleinkinder misbraucht.
Was hat er bekommen? 30 Monate!
30 Monate dafür, das er Kinder misbraucht hat. Dafür, das er den kleinen einen Schaden fürs Leben mitgegeben hat.
Jetzt, nachdem er wegen "guter Führung" vorzeitig raus ist, ist er auf der Flucht.
Hat sich in ein anderes Land abgesetzt.
Pech gehabt. Pech für die Kids........

Nun wird einer zu 30 Monate verurteilt, weil man ein "Exempel statuiren will", damit man merkt das man "das Geld anderer, nicht einfach stiehlt".
Mehr oder weniger war das die Begründung des Richters zu diesem Urteil.
Schöne heile Welt.

Jemand der Links setzt oder einen Filehoster betreibt, wird genauso hart bestraft, wie jemand der Kinder misbraucht.
Da zieht´s einem förmlich die Schuhe aus.
Kann mir keiner erzählen, dass das Urteil nicht in irgendeiner Art und Weise gekauft war.
Gesetze werden schließlich nicht mehr vom Souverän gemacht, sondern von Konzernen und Lobbyisten.
Kleine hängt man, Große bekommen sogar noch eine "Abfindung".

Höchste Zeit das der deutsche Mob mal wieder ein wenig zündelt und ein paar große Arschlöcher aufknüpft.

rt2cztRseDA

mori
06.12.2011, 16:58
Es ist so weit: Im Sommer wurde kino.to geschlossen, jetzt wurde der erste Mitarbeiter verurteilt. Aber 2 1/2 Jahre Haft erscheinen doch recht wenig für Urheberrechtsverletzung in über 1 Millionen Fälle.

Kino.to ist tot. Das ist keine Neuigkeit. Wohl aber neu ist, dass jetzt der erste Mitarbeiter des im Sommer geschlossenen Streaming-Portals verurteilt wurde. Marcus V. heißt der gute Mann, seines Zeichens Webdesigner und Mitarbeiter der „mittleren Ebene“ wie das Gericht urteilte. (silicon.de ) 2 ½ Jahre Haft stehen Marcus V. nun bevor. Auf den angeblichen Chef der Seite, Dirk B., dessen Verfahren noch bevorsteht, wird aber sicherlich eine höhere Strafe zukommen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es bei kino.to nur ums Geldverdienen gegangen wäre. Mit der geschalteten Onlinewerbung hätten die Betreiber mehrere Millionen eingenommen. Dass sich bei Dirk B. große Summen Geld sowie drei Luxusautos anfanden, bestätigte diese Einschätzung der Justiz. Marcus V. muss nun einen Teil seines erwirtschafteten Geldes erstatten: 160.000 Euro soll er zurückzahlen. Aber wer bekommt das Geld eigentlich? Wer verdient am Nicht-Verdienen von kino.to?

Marcus V. hat noch mal Glück gehabt. Da er sich dem Gericht gegenüber kooperativ zeigte und dabei behilflich war, weitere Mitarbeiter von kino.to dingfest zu machen, kommt er mit diesem vergleichsweise geringen Strafmaß davon. Weitere Verfahren wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen werden sehr bald folgen.


Quelle Moviepilot ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar])

Olon
06.12.2011, 17:24
Mann, mann..
:mad::mad::mad::mad:

Marcus V. hat noch mal Glück gehabt. Da er sich dem Gericht gegenüber kooperativ zeigte und dabei behilflich war, weitere Mitarbeiter von kino.to dingfest zu machen, kommt er mit diesem vergleichsweise geringen Strafmaß davon.

Na da möchte ich doch mal wissen wie der Marcus sich im Knast im Spiegel ankucken kann. mit was er es vor sich selbst rechtfertigt, dass er SEINE KOLLEGEN ANS MESSER GELIEFERT HAT!!!

Haben sie ihm erzählt, wieviel er ohne den Verrat bekommen hätte? 3 statt 2,5 Jahre? 3,5?

Ich frag mich das echt. Sobald Menschen unter Druck geraten, zeigt sich der wahre Charakter...

Quaresma77
06.12.2011, 17:28
Naja würdest du es anderster machen wenn du die Wahl hast zwischen 4 Jahren und 2 Jahren?

Olon
06.12.2011, 17:50
Ist die frage ob es wirklich 4 Jahre geworden wären. So viele Leute kann der gar nicht liefern, damit das Strafmaß halbiert wird.

Es sind auch nicht die Richter, die einem Anbieten "komm sag uns doch mal die restlichen Leute, dann gibts zwei weniger" Das ist kein Basar.
Meist sind es Anwälte oder die Cops die das anbieten. Die Cops pokern bei der Vernehmung und denen ist das total egal, die Anwälte können auch nur versuchen die "Kooperation" zu verwerten, aber letztlich macht man so was immer im vorraus und hofft dabei das der Richter es anerkennt.

Aber um deine Frage zu beantworten:
Da ich der Ansicht bin, dass sich das Strafmaß nicht entscheidend verändert (die Hälfte weniger wirds nicht) und ich gegen Ende auch Hafterleichterungen evtl. offener Vollzug bekomme und mich vielleicht noch mal in der Szene blicken lassen kann: Nein!

Ich habe schon zwei oder drei Verhandlungen gehabt und es bei über 200 arbeitsstunden und über 15.000 € Strafzahlungen nie nötig gehabt jemanden zu verraten der dabei war.

Vielleicht ist das bei der computerkriminalität aber anders, weil man sich nicht so von Angesicht zu Angesicht kennt. Das weiß ich aber nicht, damit kenne ich mich nicht aus.

Everlast
06.12.2011, 20:13
Hamburg - Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte das Hamburger Landgericht den heute 19-jährigen Angeklagten am Dienstag zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Damit fiel das Urteil deutlich milder aus als in erster Instanz. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Jugendhaft gefordert.

Der Verurteilte hatte im Juni 2009 gemeinsam mit einem jüngeren Komplizen Onur K. einen 44-jährigen Dachdecker in einem Tunnel im Stadtteil Harburg zu Tode geprügelt. Zuvor sollen sie den Mann vergeblich um 20 Cent gebeten haben.

Der 19-Jährige war in diesem Fall bereits 2010 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben. Nach Ansicht der Karlsruher Richter war in dem ersten Verfahren die erzieherische Notwendigkeit der Strafe nicht ausreichend vom Gericht begründet worden.

ala/dapd

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar]

Dead_Cow
06.12.2011, 20:31
Ahja, man prügelt MIT ABSICHT jemanden zu Tode.
Das legt man dann als körperverletzung mit Todesfolge aus und benötigt, da es sich nach StGB noch um jugendliche handelt, eine "erzieherische Maßnahme".
Prügelt der das nächste mal nur krankenhausreif? Kaum, er wird das nächste Mal wieder jemanden zu Tode prügeln.
Ende vom Lied: jeder jammert, vor allem die Justiz, das man das nicht vorher richtig bestraft hat.

Manchmal wünschte ich mir, man würde bei uns wieder die Todesstrafe und Standgerichte einführen....... vor allem für solche Richter und Anwälte..........

Ant
06.12.2011, 21:25
@Olon, irgendwie bezweifele ich stark, dass der Typ andere verpetzt hat. Er hat wohl gestanden weil sie ihn mit Folterähnlichen Taktiken verhöhrt haben.
Wenn er wirklich kooperiert hat, wieso verurteilt man dann ihn als ersten und mit hohem Strafmaß um ein Exempel zu statuieren?

Olon
06.12.2011, 21:48
Freak, Du ich weiß es nicht.

Ich weiß natürlich nicht was da genau bei der Vernehmung war. Wenn er niemanden verraten hat und sie ihm die Infos quasi abgepresst haben, dann könnte ich mir an seiner Stelle noch im Spiegel ins Gesicht sehen.
Das ist für mich das wichtigste.
Unter ganz massivem Druck knickt wohl jeder irgendwann ein, aber um (eventuell) einen (womöglich kleinen) Vorteil für sich rauszuschlagen, dass wäre nix für mich. Aber letztlich darf ich da jetzt nicht so dogmatisch sein, dass muss jeder für sich wissen.

Nur weil "Verrat" bei mir einen Nerv trifft, heißt das nicht das es bei jedem so ist und ich nehme mich da jetzt ein bischen zurück.

Dead_Cow
07.12.2011, 13:22
Drei Jahre Haft für Hauptadministrator von Kino.to

Martin S. soll allein 23.000 Raubkopien von Filmen auf interne Server gestellt haben

Leipzig (dapd-lsc).
Der 27-jährige Hauptadministrator des illegalen Internet-Filmportals Kino.to
ist am Mittwoch vom Amtsgericht Leipzig zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Martin S. allein 23.000 Raubkopien von Filmen auf interne Server gestellt hatte.
Insgesamt sollen die Betreiber von Kino.to Nutzern des Portals den Zugriff auf 1,1 Millionen Filme und Fernsehserien ermöglicht haben.
Bereits am vergangenen Freitag war ein 33 Jahre alter Webdesigner vom Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden,
der ebenfalls bei Kino.to mitgearbeitet hatte.


Quelle ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar])



Kinderficker bekommen weniger aufgebrummt und Leute wie Zumwinkel bekommen sogar noch ne hohe Abfindung für ihre "Leistung".

Mishandel ein Kind und man kommt nach spätestens einem Jahr wieder raus.
Prügel jemanden zu Tode und du kommst mit einer Jugendstrafe als "erzieherische Maßnahme" davon.
Betrüge den Staat um Millionenbeträge und man bekommt eine Bewährungsstrafe.

Klau 500€, dann landest du in Deutschlands Guantanamo.
Hintergehe die MAFIA und du wirst für dein Leben gebrandmarkt sein, bekommst sogar noch eine schöne lange Haftstrafe.

Scheiss Bananenrepublik Deutschland.........

zunn
07.12.2011, 13:37
Es gibt halt keine milliardenschwere Lobby für Kinder. That's it.

Bandulf
07.12.2011, 13:42
@Dead_Cow

Man könnte jetzt natürlich darüber diskutieren, ob die Strafen für Urheberrechtsverletzung zu hoch oder die Strafen für Kindesmisshandlung etc zu niedrig sind.

Dead_Cow
07.12.2011, 13:54
@Dead_Cow

Man könnte jetzt natürlich darüber diskutieren, ob die Strafen für Urheberrechtsverletzung zu hoch oder die Strafen für Kindesmisshandlung etc zu niedrig sind.

Da gibts nix zu diskutieren, Leben geht immer vor Geld, nur in D nicht.
Die Strafen im Urheberrechtsgesetz sind nur deshalb so hoch, weil eine komplette Industrie mitsamt dem Lobbyistenpack (Bundestag) dahintersteht.

Meeeel
07.12.2011, 14:16
Da gibts nix zu diskutieren, Leben geht immer vor Geld, nur in D nicht.
Die Strafen im Urheberrechtsgesetz sind nur deshalb so hoch, weil eine komplette Industrie mitsamt dem Lobbyistenpack (Bundestag) dahintersteht.

so siehts leider aus... traurig traurig...

Ant
08.12.2011, 01:33
und hier nochmal in populistisch mit Bild.
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar]
Der Sekretär des Sheriffs von Nottingham hat wohl den text geschrieben :unfa:

Tom4vroni
08.12.2011, 19:03
Wenn ich sowas lese wie diese Urteile könnte ich einfach nur noch abkotzen tut mir wirklich leid wie ich mich gerade ausdrücke geht in diesem Fall aber leider nicht anders...

Fällt mir gerade noch ein Spruch ein der passt wie die Faust aufs Auge:

Ich glaube eher an die Jungfräulichkeit einer Hure,
als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!

Steve0900
09.12.2011, 00:16
Der Richter hat für das Urteil genug mitkassiert keine Sorge, die Korrupten Wixxkinder in den Gerichten können sich sowiso alles erlauben. Wenn man den Richter die Fresse Poliert das er sein Leben lang aus einem Strohhalm seine Nahrung trinken muss bekommt man wahrscheinlich weniger wie die Hauptangeklagten was Kino.to betreiben.

Und bringen tut es absolut gar nichts, töte eine Streaming Plattforum und es kommen 5 neue nach. Die sollen das geld lieber investieren um die ganzen Kinderschänder und Mörder zu fassen.

In der heutigen Zeit bekommt man für Mord schon weniger als für jeden anderen scheiss, es gibt Fälle da sassen Ladendiebe doppelt so lang als wie ein Mörder der sein Opfer vorher noch vergewaltigt hat.

Bandulf
09.12.2011, 01:11
Der Richter selbst kann wenig dafür. Beschweren müsst ihr euch über den Gesetzgeber.

Der Richter muss nur den § 106 [1] Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke richtig auslegen. Der sagt:

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

-------------------
wurde jetzt von Polizei/Staatsanwaltschaft etc. bewiesen, dass diese Tat begangen wurden, setzt der Richter zunächst ein mittleres Strafmaß an (es geht von Geldstrafe bis 3 Jahre), dann kommen alle Strafmildernen Tatsachen auf die Waage und alle erschwerenden (der Umsatz, bandenmäßige Organisation, Menge der Verstöße etc) und dann pendelt sich das Strafmaß irgendwo ein.

Mehr kann der arme Richter an der Stelle auch nicht tun. Er ist nunmal an diesen § gebunden. Verbrochen haben die Politiker den § 106.

Ant
09.12.2011, 01:19
Die bis jetzt Verurteilten waren geständig und ohne Vorstrafen.

Einer der sein Kind prügelt und das Kind dadurch stirbt, kriegt dann ne Bewährungsstrafe.



jaja, der Richter konnte gar nicht anders :lach:

Dead_Cow
16.12.2011, 19:32
Weiteres Urteil im Fall Kino.to


Das Amtsgericht Leipzig hat am Donnerstag einen Mitarbeiter des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to
zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der Mann aus Nordrhein-Westfalen sei geständig, von Juni 2009 bis Juli 2011 urheberrechtlich geschütztes Material
auf verschiedene Server hochgeladen zu haben, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten (GVU) am Freitag in Berlin mit.
Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen
sei der Uploader zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.


weiterlesen... ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar])

Quaresma77
16.12.2011, 20:02
Hm wie sind die auf dem Uploader gekommen? Bleibt ja nur die IP oder Auszahlungen.

Dead_Cow
16.12.2011, 20:05
IP: Nein! Geldfluss: Ja, andere Quellen: Ja.

Ant
17.12.2011, 00:09
Oder es war ein Uploader von k.to und das Verräterehepärcher hat den Grünen direkt Name und Anschrift gesagt :D

Dead_Cow
22.12.2011, 20:23
Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to

Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten
des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt.
Ein 47-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert
und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)
vom Donnerstag zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

lies mich weiter... ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar])

Jadestern.Nds
23.12.2011, 10:31
Das wird ja immer besser.Ich sag ja,Dirk B. bekommt dann lebenslänglich

heini
23.12.2011, 11:44
Das wird ja immer besser.Ich sag ja,Dirk B. bekommt dann lebenslänglich

und anschliessende sicherheitsverwahrung !
man(n) weiss ja nie.....:unfa:

bate
29.12.2011, 06:06
Streaming ist illegal

Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Diese Auffassung vertritt Amtsrichter Mathias Winderlich bei der Verurteilung eines Mitglieds der kino.to-Kerngruppe in Leipzig.

weiter... ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar])

den spass gönn ich mir, wenn die medienwelt es einfach nicht kapiert zukunftstorientiert zu denken, dann zahl ich gern mein leben lang...crashing the system...

immerhin kapieren es schon einige kleine musik labels, oder musiker selber, wie sie am besten ihr recht schützen und ohne grosse konzerne und knebelverträge an ihr geld kommen und frei im kopf und ihrer art musik zu machen bleiben.

Ant
29.12.2011, 23:30
Das oberste Schweizer Gericht hat festgelegt, dass Streaming nicht illegal ist, da es keine Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken darstellt. Damit ist das Streaming in der Schweiz nicht illegal sondern (ähnlich wie Radiohören) absolut legal.

Ist die Schweiz damit das einzig vernünftige Land?

kommski
30.12.2011, 05:08
Das oberste Schweizer Gericht hat festgelegt, dass Streaming nicht illegal ist, da es keine Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken darstellt. Damit ist das Streaming in der Schweiz nicht illegal sondern (ähnlich wie Radiohören) absolut legal.

Ist die Schweiz damit das einzig vernünftige Land?

Ja, die haben auch die beste firewall...hohe Berge.