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Dead_Cow
16.03.2012, 14:46
eco-Gutachten: Netzsperren verstoßen gegen deutsches Recht


Netzsperren sind mit dem deutschen Recht unvereinbar:
Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten,
dass der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) am Freitag in Köln vorgelegt hat.
Dabei machen die Autoren der Studie insbesondere die unvermeidlichen Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis geltend:
Alle Sperransätze würden die Auswertung eines vom Grundgesetz geschützten Kommunikationsvorgangs erforderlich machen.

Mit dem neuen Gutachten will der Verband immer neuen Bestrebungen entgegentreten,
Provider zu Netzblockaden zu verpflichten.
"Netzsperren sind eine brachiale Methode, um von wirklichen Problemen abzulenken",
erklärte eco-Geschäftsführer Harald Summa.
Auch im Bereich Glücksspiel und Urheberrechtsverletzungen seien Netzsperren sinnlos:
"Der Erfolg kann hier nur in der Schaffung legaler Märkte liegen", sagte Summa.

Auch bei der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs seien andere Maßnahmen effektiver.
So habe die von eco mit betriebene Internet-Beschwerdestelle im Jahr 2011 ihre Erfolgsbilanz
bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet fortsetzen können.
Demnach seien 88 Prozent der gemeldeten Inhalte bereits am Folgetag gelöscht gewesen,
94 Prozent innerhalb von 48 Stunden und 97 Prozent nach einer Woche.
Auch die Zusammenarbeit mit der neuen russischen Beschwerde-Hotline sei gut angelaufen:
Im vierten Quartal seien alle gemeldeten Inhalte von russischen Servern gelöscht worden, im Quartal davor 92 Prozent.

Mit der neuen Studie will der eco insbesondere auf die in den vergangenen Jahren veränderte Rechtsprechung zu Netzsperren hinweisen.
Konnte die Bezirksregierung Düsseldorf ihre 2002 gegen zwei Nazi-Webseiten erlassenen Sperrverfügungen
vor den Verwaltungsgerichten Nordrhein-Westfalens durchsetzen,
wurden alle folgenden Versuche zur Einführung von Netzsperren von Gerichten oder vom Gesetzgeber zurückgewiesen.

"Wir müssen Ministerin von der Leyen fast dankbar sein, dass sie den Anstoß gegeben hat",
sagte Rechtsanwalt Dieter Frey, der das Gutachten mit verfasst hat.
Vor der Verabschiedung des so genannten Zugangserschwerungsgesetzes
habe erstmals eine intensive Debatte über Netzsperren begonnen.
Das Gesetz, das kurz nach Inkrafttreten gestoppt und von der neuen Regierung 2011 aufgehoben worden war,
habe auch erstmals einen Aspekt der Netzsperren hervorgehoben, der vorher ignoriert worden sei:
Es habe "erstmals deutlich gemacht,
dass mit Netzsperren auch ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis einhergeht", erklärte Frey.
Verschiedene Gerichte hatten nach dieser Vorgabe diesen Aspekt in ihre Entscheidungen einbezogen
und Netzsperren gegen Urheberrechtsverstöße oder Glücksspielseiten Absagen erteilt.

Die juristische Streitfrage, ob ein Eingriff ins DNS-System einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Kommunikation darstellt,
beantworten die Autoren der Studie eindeutig.
Bei der Nutzung von TK-Einrichtungen ist die Kommunikation besonderen Gefährdungen der Kenntnisnahme durch Dritte ausgesetzt
und unterliegt deshalb besonderem Schutz", heißt es in dem Text.
Deshalb seien staatlich angeordnete Eingriffe in diese Kommunikation ohne eindeutige gesetzliche Regelungen,
die die Grundrechtseingriffe abwägten, rechtlich nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung diese Auffassung bestätigt,
indem es die Kommunikation im Internet als Individualkommunikation behandelt habe.

Auch der Europäische Gerichtshof hat in seiner jüngsten Entscheidung die Gefahr für die Grundrechte der EU-Bürger betont,
als der die gerichtlich verlangte Einführung von Netzsperren bei einem belgischen Provier für rechtswidrig erklärte.
"Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs liegen die Hürden für Netzsperren in Europa hoch."
Sie seien jedoch nicht ausgeschlossen, wenn die Gesetzgeber gezielt die Grundrechtseingriffe abwägten.



Quelle ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar])

eagleeye
30.04.2012, 22:59
Und, deine eigene meinung dazu? Oder nur copy/paste sport?

Dead_Cow
01.05.2012, 02:49
Und, deine eigene Meinung dazu, oder wolltest du nur sinnlos trollen?