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KinoxDotSo 12.02.2012 19:53

Jetzt also doch: Staatsanwalt ermittelt gegen Nutzer von kino.to!
 
Wie der FOCUS berichtet, will die Staatsanwaltschaft Dresden jetzt auch gegen die Premium-Nutzer von kino.to vorgehen. Möglich wird dies offenbar, da PayPal Daten der Premiumkunden sichergestellt werden konnten. Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE wundert die Ankündigung der Dresdner Staatsanwaltschaft: „Der Schaden, den die Konsumenten hier angerichtet haben, ist relativ gering. Insofern könnte man die Fälle auch als Bagatelldelikte ansehen. So werden etwa Tauschbörsen-Nutzer in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3000 Werke angeboten haben. Kino.to Nutzer hingegen haben nicht einmal etwas im Internet angeboten, sondern nur angeschaut. Selbst wenn es hier zu Anklagen kommen sollte, müssen die Konsumenten – anders als die Betreiber von kino.to – keinesfalls mit Haftstrafen sondern allenfalls mit Geldbußen rechnen.“ Nach Ansicht von RA Christian Solmecke haben haben die Nutzer von kino.to allerdings schon keine Straftat begangen, „da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird.” ...

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Ant 12.02.2012 20:06

100€ Belohung von mir, der das Haus des Dresdner GenSta anzündet. Bonus, wenn er dabei stirbt, gibts obendrauf ;)

Dead_Cow 12.02.2012 20:13

Den ganzen Käse konnte man schon hier lesen:

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Ich will mal sehn wie die das rein Logistisch machen wollen ohne andere Verfahren dabei ins Aus zu schiessen und zu blockieren.
Das wird ein Spaß, wenn sich der StA dabei übernimmt.
Noch lustiger wird es, wenn er sich dabei ins eigene Knie schiesst und entsprechend abgestraft wird.
Achja, nee, der wird nicht abgestraft, solche Honks kommen ja immer Straffrei davon.......

Edith meinte noch:

Hier wird wieder BEWUSST PANIK verbreitet. Also macht euch mal ned gleich wieder in die Hosen.

Oerni 12.02.2012 20:18

Ich bin mal gespannt, wie sie das von der Rechtslage hinbekommen wollen, da Streaming sich in einer Grauzone befindet...
Mir kann ehe nichts passieren, da ich nie einen Premium-Acc. hatte. Es war mir schon immer suspekt, Geld für Raupkopien auszugeben ^^

sLowMoe 12.02.2012 21:20

Zitat:

Zitat von Oerni (Beitrag 314847)
Ich bin mal gespannt, wie sie das von der Rechtslage hinbekommen wollen, da Streaming sich in einer Grauzone befindet...
Mir kann ehe nichts passieren, da ich nie einen Premium-Acc. hatte. Es war mir schon immer suspekt, Geld für Raupkopien auszugeben ^^

Dito.

Mit etwas Geduld und logistischem Denken ist man auch ziemlich gut vorrangekommen :)

Sillakilla 12.02.2012 21:39

Gähn, na dann viel Spaß bei ca. 100.000 zahlenden Nutzern.

Dingo 12.02.2012 22:36

So lange sie nur die PayPal Daten haben nützt das absolut gar nichts. Ohne Verbindungsnachweis zum Streamhoster ist es unmöglich das streamen selbst zu beweisen.

Ant 12.02.2012 22:46

wenn man dir Geldverbindungen zur Mafia nachweisen kann, kann man auch davon ausgehen, dass keine "legalen" Geschäfte gemacht wurden.
Sind halt Indizien. Und bei unserer Bananenrepublik würde es mich garnicht wundern, wenn tausende kino.to nutzer einfach mal pauschal 500€ Strafe zahlen sollen.
Und dann wundern sich die Deppen, dass die Piratenpartei so gut in den Umfragen dasteht :head:

Dingo 12.02.2012 23:01

Quark.

heini 13.02.2012 08:29

Zitat:

Zitat von Dead_Cow (Beitrag 314846)
Hier wird wieder BEWUSST PANIK verbreitet.

korrekt!
hier geht es nur darum panik zu verbreiten uind zu hoffen, dass viele
ihre "Premium-Acc." bei verbliebenen hostern löschen und im
untergrund verschwinden.
aufwand und nutzen sind indiskutabel....

Dead_Cow 13.02.2012 14:16

Zahlende Kino.to-Nutzer im Visier der Staatsanwaltschaft
 
Zahlende Kino.to-Nutzer im Visier der Staatsanwaltschaft


Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erwägt offenbar,
gegen einige Nutzer des im Juni 2011 vom Netz genommenen Streaming-Portals Kino.to Strafverfahren zu eröffnen.
Kino.to hostete die gezeigten Kinofilme und Serien nicht selbst, sondern band Material ein, das extern bei One-Click-Hostern lagerte.
Einige dieser Hoster haben nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Leipzig den Kino.to-Betreibern selbst gehört.

Für einen zeitlich unbegrenzten und werbefreien Zugriff auf die Streams
mussten sich die Nutzer einen "Premium-Account" beim jeweiligen Hoster zulegen und diesen beispielsweise über PayPal bezahlen.
Bislang war unklar, ob auf den sichergestellten Servern von Kino.to
beziehungsweise dessen angegliederten Hostern personalisierte Kundeninformationen vorliegen.
Nur wenn die Strafverfolgungsbehörden dort feststellen können, welche urheberrechtliche geschützten Filme konsumiert wurden,
hätten sie etwas gegen die Nutzer in der Hand, so kommentierten Rechtsexperten einhellig.

Dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zufolge haben die Ermittler in vielen Fällen tatsächlich feststellen können,
welche Nutzer sich welche Filme oder Serien wie oft angeschaut haben.
Dennoch habe man nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten.
"Da sehen wir nicht das Problem", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein im Gespräch mit heise online.
Vielmehr werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte,
weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber finanziell unterstützt haben.
Diese Prüfung geschehe nun unter Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit:
"Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren."



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Ahja.......
Da bin ich mal gespannt wie die Begründung der "Verhältnismäßigkeit" lauten wird, wenn man einige belangt hat.
Noch spannender die Frage: Wenn einige belangt werden, warum dann nicht alle?
Schließlich haben ja alle, die Geld überwiesen haben, "eine kriminelle Vereinigung" unterstützt.

Das Zeug das die StA Dresden nimmt muß echt Geil sein, davon will ich auch was........

Jadestern.Nds 13.02.2012 16:27

Hab ich das jetzt richtig verstanden?Die premiunkunden sollen nicht dran sein,weil sie was gestreamt oder geladen haben,sondern weil sie bezahlt haben? :skep:

brokenheart00 13.02.2012 16:30

Bleibt dann also gehoppt wie gesprungen und du hast ja eine kriminelle Vereinigung unterstützt.

Dead_Cow 13.02.2012 16:41

Zitat:

Zitat von Jadestern.Nds (Beitrag 314993)
Hab ich das jetzt richtig verstanden?Die premiunkunden sollen nicht dran sein,weil sie was gestreamt oder geladen haben,sondern weil sie bezahlt haben? :skep:

Die Premiumkunden der Hoster, ja. ;)

Jadestern.Nds 13.02.2012 17:01

Die spinnen,die römer.Vor juni 2011 wusste doch gar keiner,dass das alles zusammen gehört.Und überall steht,das geld wurde an kino.to überwiesen,stimmt doch gar nicht,oder?Premiumzugänge musste man beim hoster bezahlen,soviel ich weiss.

Oerni 13.02.2012 17:21

Einige Hoster sollten anscheinend K.to gehören und dadurch sollten sie schon ein Teil des Geldes bekommen haben.

Jadestern.Nds 13.02.2012 18:16

Na mal abwarten,wann sich die ersten melden,weil sie post erhalten haben

Cine4You 13.02.2012 22:32

Zitat:

Zitat von brokenheart00 (Beitrag 314994)
Bleibt dann also gehoppt wie gesprungen und du hast ja eine kriminelle Vereinigung unterstützt.

Das Ding ist längst vom Tisch ;)
Der Prem. wurde nie bei kino.to gekauft. Sondern bei den Hostern. Hast niemanden unterstützt ;)

sLowMoe 14.02.2012 11:27

Staatsanwaltschaft will Kino.to-Nutzer belangen


Strafrechtler Udo Vetter spricht von "juristischem Bödsinn"


Müssen nun die zehntausende der ehemals zahlenden Kunden von kino.to Post aus Dresden fürchten? "Diesen zahlenden Nutzern jedoch nun Beihilfe vorzuwerfen, ist der größte juristische Blödsinn, den ich in den letzten Monaten gehört habe", gibt der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter Entwarnung.

Lawblogger Vetter hält den Ansatz der Dresdner Staatsanwälte für an den Haaren herbeigezogen. Er erklärt: "Um den Tatbestand der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zu erfüllen, muss ein Täter den Vorsatz haben, dass die eigene Handlung zur Urheberrechtsverletzung beiträgt. Das war jedoch nicht die Absicht der Nutzer, die wollten lediglich Filme sehen. Gewerbsmäßig war daran nichts."

Vetter: Staatsanwälte wollen die Kino.to-Nutzer verunsichern

Vetter geht hart mit den Dresdner Staatsanwälten ins Gericht: "Hier nun über die Hintertür den Tatbestand der Hehlerei – denn um nichts anderes würde es sich handeln – im Urheberrecht zu etablierern, ist bewusste Verunsicherung der Kino.to-Nutzer. Aus guten Gründen gibt es diesen Tatbestand nicht, den schließlich wurde nichts gestohlen."

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brokenheart00 14.02.2012 14:28

Zitat:

Zitat von Cine4You (Beitrag 315037)
Das Ding ist längst vom Tisch ;)
Der Prem. wurde nie bei kino.to gekauft. Sondern bei den Hostern. Hast niemanden unterstützt ;)

Die Hoster, welche die "kriminelle Vereinigung" aber betrieben hat und somit floss das Geld ja indirekt doch zu den Verantwortlichen und ich habe ja auch nie gesagt das das Geld direkt an Kino.to gegangen is. Was nun stimmt, dadrüber kann jeder denken wie er will...

Somit is diese Geschichte schon ziemlich dreist...

Jadestern.Nds 23.02.2012 08:54

Skyload soll es jetzt auch erwischt haben

sLowMoe 23.02.2012 09:43

Mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Hoster festgenommen


Zwei Personen wurden nach Ermittlungen gegen den Filehoster Skyload festgenommen, dort soll es auf kino.to verlinkte Raubkopien gegeben haben.


Der Filehoster Skyload soll für das Raubkopie-Verzeichnis kino.to und einen Nachfolgedienst Dateien bereitgestellt haben - der mutmaßliche Skyload-Betreiber und der Verantwortliche eines Frankfurter Internetproviders wurden deshalb festgenommen. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit, die im Fall kino.to ermittelt.


Festgenommen wurden die beiden Männer demnach bereits in der vergangenen Woche. Außerdem wurden Räumlichkeiten in mehreren Städten durchsucht, dabei wurden in Frankfurt Server sichergestellt. Darauf sollen Videos und Nutzerdatenbanken gespeichert gewesen sein. Im Fall kino.to wurden die ersten Beschuldigten Ende 2011 zu Haftstrafen verurteilt.

Die GVU hatte der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben im Januar dieses Jahres ihre Erkenntnisse über eine Website zukommen lassen, die nach dem Aus von kino.to als Nachfolger aufgesetzt worden war.

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