Thema: KinoX.to
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Alt 31.07.2014, 18:41   #3
shabrakke
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Standard Fristverlängerung

Am Freitag werden in Österreich noch keine Websites gesperrt. Die heimischen Provider einigten sich mit dem Verein für Antipiraterie (VAP) auf eine Fristverlängerung.



Am Donnerstag trafen die großen österreichischen Internetprovider (anwesend unter anderem UPC, Drei, Tele2 und A1) mit dem Verein für Antipiraterie (VAP) zusammen, um über die Umsetzung von Netzsperren in Österreich zu diskutieren. Offiziell war es ein Treffen des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie mit dem Fachverband der Telekomindustrie (der Verband der Österreichischen Internetanbieter, ISPA, war nicht eingeladen).
"Signalfrist"

Der VAP hatte am Montag nämlich die ersten Aufforderungsschreiben zu Netzsperren verschickt. Möglich werden derartige Sperraufforderungen durch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs (OGH), der vorsieht, dass Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen mit Zugangssperren beauftragt werden können. Gesperrt werden soll neben kinox.to und movie4k.to auch die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay. Als Frist wurde den Providern Freitag, der 1. August, gesetzt. „Das war von Anfang an vor allem eine Signalfrist“, erklärte Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, gegenüber der futurezone. Erreicht werden sollte dadurch das rasche Zusammensetzen, um eine „gemeinsame Lösung“ bezüglich Urheberrechtsverletzungen zu erarbeiten.

„Das Treffen mit den Providern war sehr konstruktiv. Die Provider haben durchaus Verständnis für unsere Position“, erklärte Müller. „Deshalb haben wir ihnen zwei Wochen Fristerstreckung gewährt. In zwei Wochen wird es dann weitere Schritte geben“, so Müller. Ob es sich dabei um ein „sehr abgekürztes Gerichtsverfahren“ oder um eine sofortige Sperre der Seiten handeln wird, ist noch offen.
Verständnis für Provider

„Die Telekommunikationsbranche hat bis zuletzt auf eine Gesetzesänderung gehofft, mit der Sperren obsolet werden“, so Müller. „Die ISPs würden sich zudem wünschen, dass immer ein Gericht dazwischen geschaltet wird.“ Müller zeigte hier auch Verständnis für die Situation der Provider, die sich in eine Richterrolle gedrängt fühlen, in dem sie selbst darüber urteilen sollen, ob die Sperre eines Inhalts wirklich rechtmäßig sei oder nicht. Müller kann sich auch vorstellen, dass ein „gemeinsames Gerichtsverfahren“ angestrebt wird. „Es ist eine schwierige Situation für alle.“

Die Provider haben sich im Gespräch laut Müller darauf berufen, dass es noch viele „technische Fragen“ gibt, die vor einer Sperre zu klären gibt, wie z.B. die Problematik des „Overblockings“. „Die Provider hätten lieber, dass ihnen klar von einem Gericht gesagt wird, was für Maßnahmen sie umsetzen müssen“, so Müller. Deshalb sei es auch möglich, dass man sich in zwei Wochen darauf einige, ein „gemeinsames“, aber abgekürztes, Gerichtsverfahren zu starten.
The Pirate Bay war Thema

Auch ob die Sperre von The Pirate Bay wirklich rechtmäßig ist oder nicht, wurde diskutiert. „Hierzu gibt es keine endgültige Feststellung“. Aus Müllers Sicht reichen legale Inhalte im „geringen, einstelligen Prozentbereich“ nicht aus, um aus The Pirate Bay ein legales Angebot zu machen. Juristen sind hier, wie am Mittwoch berichtet, anderer Ansicht. Doch der VAP will sich hier in Zukunft durchaus noch weiter aus dem Fenster lehnen. „Wir werden Aufforderungen zu Webseiten einbringen, bei denen die Proportionalität zwischen legalen und illegalen Inhalten möglicherweise kippt.“ Konkret wird es Webseiten betreffen, bei denen User auch private Inhalte selbst hochladen und als Speicherplatz nutzen.

„Dass dieses Thema kontroversiell ist, ist mir bewusst.“ Von der „China-Keule“ will Müller dennoch nichts wissen. „Es ist etwas völlig anderes, ob ich politische Informationen sperre, oder jemand sich Filme oder Musik nicht mehr gratis runterladen kann, auf die er keinen Anspruch hat. Das ist ein qualitativer Unterschied.“ Deshalb lehnt Müller auch den Begriff „Netzsperre“ ab und spricht stattdessen von „Webseite-Sperren“.
Netflix-Start spielt keine Rolle

Dass der VAP nun mit Sperren gegen Websites wie kinox.to oder movie4k.to vorgeht, hat laut Müller nichts mit dem Österreich-Start von Netflix im September zu tun. „Aber natürlich hängen illegale und legale Angebote immer zusammen. Dass sich keine legalen Angebote durchsetzen hängt sehr wohl damit zusammen, dass es illegale Angebote gibt. Das zeigt die Erfahrung in anderen Ländern“, so Müller.

Dem VAP-Geschäftsführer ist auch durchaus bewusst, dass man mit Sperren von Websites niemals alle Nutzer erreichen wird. „Es wird weiter Plattformen geben, aber nicht jeder wird Tor benutzen, um sich dabei von der NSA über die Schulter schauen lassen“, sagt Müller.
Auch Musikwirtschaft will Sperren

Nach dem VAP wird nun als nächstes auch die Musikindustrie Aufforderungsschreiben verschicken. „Auch die Musikindustrie ist betroffen. Vom Verband der Österreichischen Musikwirtschaft (IFPI) werden demnächst auch Briefe an die Provider verschickt, denn da gibt es durchaus auch ähnliche, strukturell rechtswidrige Webseiten.“

Gesperrt wurde am Mittwoch laut Angaben der Betreiber übrigens auch der angebliche Twitter-Account des VAP (@Rechteinhaber) - und zwar am ersten Tag seiner Existenz. Dieser Account wird allerdings nicht vom VAP betrieben, wie Müller gegenüber der futurezone sagte. Müller hat sich seinerseits auf Twitter registriert, um gegen den gefälschten Account vorzugehen. Sein Twitter-Nickname ist @druuna58, wie er die futurezone wissen ließ. (PS: Die Web-Suche nach "Druuna" zahlt sich aus).
(futurezone) Erstellt am 31.07.2014, 15:01

aus futurezone.at
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