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Alt 21.12.2011, 19:00   #23
Knochentrocken
König
 
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Zitat:
Zitat von Dead_Cow Beitrag anzeigen
Ach, um härtere Strafen geht es doch schon lange nicht mehr, auch nicht um abschreckende Wirkung.
Jemand der morden will, der mordet auch.
Jemand der vergewaltigen will, der vergewaltigt auch.
Es geht rein um die Umsetzung der Strafen.
In D heisst "Lebenslänglich" maximal 20 Jahre, das kanns nicht sein.
Opfer leben ihr ganzes Leben mit dem Wissen, das der Täter nach einem bestimmten Zeitraum wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen wird.
Sogar Intensivtäter.
Ich finde es schon ein wenig merkwürdig, dass Du erst schreibst, es ginge Dir nicht um härtere Strafen, um ein paar Zeilen später eben genau dies wieder zu fordern. Natürlich gibt es Menschen, die man nicht wieder auf die Öffentlichkeit loslassen darf - da bin ich völlig Deiner Meinung. Aber man muss m.E. für jeden Menschen auch immer die Möglichkeit einräumen, dass er sich ändert. Wenn einer mit 20 etwas Schlimmes tut, heißt das noch lange nicht, dass er es mit 40 oder 50 wieder tut.

Zitat:
Ohje, die Ewigkeitsklausel........
Eine Klausel, die nach der Wiedervereinigung eigentlich ad absrudum geführt wurde.
Warum? Weil das GG nur für das geteilte D gültig war und eine neue Verfassung vorgesehen ist für das wiedervereinigte D.
Hat man aber nicht gemacht, stattdessen beruft man sich da auf das seit über 50 Jahre bestehende GG.
Warum man keine neue Verfassung ausgearbeitet hat, kann sich jeder selbst ausmalen.
Im Beamtendeutsch: zu hoher logistischer Aufwand.
Es ist richtig, dass nach Wiedervereinigung zumindest eine Volksbefragung hätte durchgeführt werden müssen, ob das GG für das gesamte Deutschland gelten soll. Diese Volksbefragung wäre vermutlich auch sehr positiv ausgefallen, denn bei aller Kritik, die man am GG ja gerne üben kann, sollte man eins nicht übersehen: Das derzeitige GG ist wohl die mit Abstand beste "Verfassung", die es je in Deutschland gegeben hat und zwar gerade weil Menschenwürde, Presse- und Religionsfreiheit hierdurch "ewig" geschützt werden. Das hierdurch auch teilweise Personen geschützt werden, denen man dies eigentlich nicht gönnt - das z.B. auch Nazis ihre Hasspropaganda verbreiten können, solange sie ein wenig auf ihre Wortwahl achten, stört ja nun wirklich nicht nur mich - muss man m.E. hinnehmen.

Zitat:
Mit dem jetzigen GG ist dieser § natürlich nicht abänderbar.
Aber, auch hier kann man die bestehenden Gesetze restriktiver Durchsetzen.
Das bisherige Handeln ist jedenfalls ein Witz.
Vor allem der Satz selbst genzt an diabolischer Unverfrorenheit.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar"
So lange bis es ans Geld geht, dann ist sie antastbar.
Köperliche Unversehrtheit ist nen Shice wert, Täter kommen immer "relativ billig" weg.
Hinterzieh Steuern oder veruntreu Geld, dann gibts gleich mit der großen Keule eine drauf, da wird dann selten ein Urteil auf Bewährung ausgesprochen.
(und ich kanns aus erster Hand beurteilen, nicht vom hörensagen)
Die Relation Leben <--> Geld stimmt also in keinem Fall.
Was diesen Satz wiederum zu Witz macht.
Das ist nun wieder ein ganz anderes Problem, dass ich übrigens auch so sehe. Ursprünglich ging es hier ja auch mal um die Wiedereinführung der Todesstrafe für Pädokriminelle oder aber - und da wurde es mir nun wirklich zu primitiv - deren Verwendung für medizinische Experimente. Man kann natürlich viel darüber diskutieren, wann die Würde des Menschen verletzt wird und wann nicht. Sollte solche Praktiken aber in Deutschland Einzug, könnte man den Art. 1 GG komplett streichen und zwar mit unabsehbaren Konsequenzen.

Das spricht jetzt nicht per se gegen härtere Strafen für Sexualstraftäter, gegen die ich prinzipiell nichts habe. Trotzdem sollten sich manche Leute vielleicht erst den Schaum von Mund abwischen und noch einmal in Ruhe nachdenken, bevor sie leichtfertig nach der Todesstrafe rufen, wenn ein schreckliches Verbrechen begangen wurde - dies ist jetzt übrigens nicht auf Dich bezogen.
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