04.10.2020, 08:01
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#3
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Eroberer
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Alles wieder offen: EuGH zum Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrag
Zitat:
Zitat von Winfuture.de
Seit einer Zeit beschäftigen sich Gerichte mit dem Streit, ob der Rund*funk*beitrag auch in bar bezahlt werden kann oder nicht. Geklagt hatten zwei Hessen, die sich gegen die Festsetzung der Rundfunkbeiträge wehren und ihre Schulden bar begleichen wollten. In der Beitragssatzung für den Rundfunkbeitrag heißt es jedoch, dass der Beitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung bezahlt werden kann. Nun liegt der Fall beim Euro*päischen Gerichtshof, dessen Entscheidung in Kürze erwartet wird. Hintergrund zu der etwas kurios anmutenden Geschichte war, dass die beiden säumigen Zahler eigentlich nach einer Lücke suchten, um nicht zur Zahlung der Beitragsrückstände verpflichtet zu werden. Das Urteil könnte Auswirkungen auf die bisherigen Regelungen zum Rundfunkbeitrag haben.
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Quelle: https://winfuture.de/news,118635.html
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