Ja nur so lange sich das auch nachweisen lässt, das der oder der, sich Teile eines Werkes zu eigen gemacht hat. Normarlerweise nur wenn irgentwas eins zu eins kopiert oder übernommen wird oder aber die Äbwandlung so gering is das man noch sagen kann, das stammt vom eigentlichen Schöpfer.
Hier verwischen zunehmend die Grenzen und man kann es schnell ziemlich schwammig auslegen.
|