06.12.2011, 20:31 | #16 |
Smiley-Diktator
Registriert seit: 16.05.2009
Ort: Alpha Centauri
Beiträge: 2.210
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Ahja, man prügelt MIT ABSICHT jemanden zu Tode.
Das legt man dann als körperverletzung mit Todesfolge aus und benötigt, da es sich nach StGB noch um jugendliche handelt, eine "erzieherische Maßnahme". Prügelt der das nächste mal nur krankenhausreif? Kaum, er wird das nächste Mal wieder jemanden zu Tode prügeln. Ende vom Lied: jeder jammert, vor allem die Justiz, das man das nicht vorher richtig bestraft hat. Manchmal wünschte ich mir, man würde bei uns wieder die Todesstrafe und Standgerichte einführen....... vor allem für solche Richter und Anwälte.......... |
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06.12.2011, 21:25 | #17 |
a Meise
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 1.679
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@Olon, irgendwie bezweifele ich stark, dass der Typ andere verpetzt hat. Er hat wohl gestanden weil sie ihn mit Folterähnlichen Taktiken verhöhrt haben.
Wenn er wirklich kooperiert hat, wieso verurteilt man dann ihn als ersten und mit hohem Strafmaß um ein Exempel zu statuieren?
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06.12.2011, 21:48 | #18 |
Tripel-As
Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 208
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Freak, Du ich weiß es nicht.
Ich weiß natürlich nicht was da genau bei der Vernehmung war. Wenn er niemanden verraten hat und sie ihm die Infos quasi abgepresst haben, dann könnte ich mir an seiner Stelle noch im Spiegel ins Gesicht sehen. Das ist für mich das wichtigste. Unter ganz massivem Druck knickt wohl jeder irgendwann ein, aber um (eventuell) einen (womöglich kleinen) Vorteil für sich rauszuschlagen, dass wäre nix für mich. Aber letztlich darf ich da jetzt nicht so dogmatisch sein, dass muss jeder für sich wissen. Nur weil "Verrat" bei mir einen Nerv trifft, heißt das nicht das es bei jedem so ist und ich nehme mich da jetzt ein bischen zurück. |
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07.12.2011, 13:22 | #19 |
Smiley-Diktator
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Beiträge: 2.210
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Drei Jahre Haft für Hauptadministrator von Kino.to
Drei Jahre Haft für Hauptadministrator von Kino.to
Martin S. soll allein 23.000 Raubkopien von Filmen auf interne Server gestellt haben Leipzig (dapd-lsc). Der 27-jährige Hauptadministrator des illegalen Internet-Filmportals Kino.to ist am Mittwoch vom Amtsgericht Leipzig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Martin S. allein 23.000 Raubkopien von Filmen auf interne Server gestellt hatte. Insgesamt sollen die Betreiber von Kino.to Nutzern des Portals den Zugriff auf 1,1 Millionen Filme und Fernsehserien ermöglicht haben. Bereits am vergangenen Freitag war ein 33 Jahre alter Webdesigner vom Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, der ebenfalls bei Kino.to mitgearbeitet hatte. Quelle Kinderficker bekommen weniger aufgebrummt und Leute wie Zumwinkel bekommen sogar noch ne hohe Abfindung für ihre "Leistung". Mishandel ein Kind und man kommt nach spätestens einem Jahr wieder raus. Prügel jemanden zu Tode und du kommst mit einer Jugendstrafe als "erzieherische Maßnahme" davon. Betrüge den Staat um Millionenbeträge und man bekommt eine Bewährungsstrafe. Klau 500€, dann landest du in Deutschlands Guantanamo. Hintergehe die MAFIA und du wirst für dein Leben gebrandmarkt sein, bekommst sogar noch eine schöne lange Haftstrafe. Scheiss Bananenrepublik Deutschland......... |
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07.12.2011, 13:37 | #20 |
sex bob-omb
Registriert seit: 03.10.2011
Beiträge: 152
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Es gibt halt keine milliardenschwere Lobby für Kinder. That's it.
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07.12.2011, 13:42 | #21 |
Werwolf Fanatiker
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Hoch im Norden
Beiträge: 448
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@Dead_Cow
Man könnte jetzt natürlich darüber diskutieren, ob die Strafen für Urheberrechtsverletzung zu hoch oder die Strafen für Kindesmisshandlung etc zu niedrig sind.
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07.12.2011, 13:54 | #22 | |
Smiley-Diktator
Registriert seit: 16.05.2009
Ort: Alpha Centauri
Beiträge: 2.210
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Zitat:
Die Strafen im Urheberrechtsgesetz sind nur deshalb so hoch, weil eine komplette Industrie mitsamt dem Lobbyistenpack (Bundestag) dahintersteht. |
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07.12.2011, 14:16 | #23 |
Hasspredigerin
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 1.054
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08.12.2011, 01:33 | #24 |
a Meise
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 1.679
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und hier nochmal in populistisch mit Bild.
http://www.bild.de/regional/leipzig/...?wtmc=fb.share Der Sekretär des Sheriffs von Nottingham hat wohl den text geschrieben
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08.12.2011, 19:03 | #25 |
Grünschnabel
Registriert seit: 04.12.2011
Beiträge: 1
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Wahnsinn echt!!!
Wenn ich sowas lese wie diese Urteile könnte ich einfach nur noch abkotzen tut mir wirklich leid wie ich mich gerade ausdrücke geht in diesem Fall aber leider nicht anders...
Fällt mir gerade noch ein Spruch ein der passt wie die Faust aufs Auge: Ich glaube eher an die Jungfräulichkeit einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz! |
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09.12.2011, 00:16 | #26 |
Kuschelmonster
Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 136
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Der Richter hat für das Urteil genug mitkassiert keine Sorge, die Korrupten Wixxkinder in den Gerichten können sich sowiso alles erlauben. Wenn man den Richter die Fresse Poliert das er sein Leben lang aus einem Strohhalm seine Nahrung trinken muss bekommt man wahrscheinlich weniger wie die Hauptangeklagten was Kino.to betreiben.
Und bringen tut es absolut gar nichts, töte eine Streaming Plattforum und es kommen 5 neue nach. Die sollen das geld lieber investieren um die ganzen Kinderschänder und Mörder zu fassen. In der heutigen Zeit bekommt man für Mord schon weniger als für jeden anderen scheiss, es gibt Fälle da sassen Ladendiebe doppelt so lang als wie ein Mörder der sein Opfer vorher noch vergewaltigt hat. |
09.12.2011, 01:11 | #27 |
Werwolf Fanatiker
Registriert seit: 15.06.2009
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Beiträge: 448
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Der Richter selbst kann wenig dafür. Beschweren müsst ihr euch über den Gesetzgeber.
Der Richter muss nur den § 106 [1] Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke richtig auslegen. Der sagt: (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. ------------------- wurde jetzt von Polizei/Staatsanwaltschaft etc. bewiesen, dass diese Tat begangen wurden, setzt der Richter zunächst ein mittleres Strafmaß an (es geht von Geldstrafe bis 3 Jahre), dann kommen alle Strafmildernen Tatsachen auf die Waage und alle erschwerenden (der Umsatz, bandenmäßige Organisation, Menge der Verstöße etc) und dann pendelt sich das Strafmaß irgendwo ein. Mehr kann der arme Richter an der Stelle auch nicht tun. Er ist nunmal an diesen § gebunden. Verbrochen haben die Politiker den § 106.
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09.12.2011, 01:19 | #28 |
a Meise
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 1.679
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Die bis jetzt Verurteilten waren geständig und ohne Vorstrafen.
Einer der sein Kind prügelt und das Kind dadurch stirbt, kriegt dann ne Bewährungsstrafe. jaja, der Richter konnte gar nicht anders
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16.12.2011, 19:32 | #29 |
Smiley-Diktator
Registriert seit: 16.05.2009
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Weiteres Urteil im Fall Kino.to
Weiteres Urteil im Fall Kino.to
Das Amtsgericht Leipzig hat am Donnerstag einen Mitarbeiter des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen sei geständig, von Juni 2009 bis Juli 2011 urheberrechtlich geschütztes Material auf verschiedene Server hochgeladen zu haben, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten (GVU) am Freitag in Berlin mit. Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen sei der Uploader zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. weiterlesen... |
16.12.2011, 20:02 | #30 | |
Lebende Foren-Legende
Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 1.682
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Hm wie sind die auf dem Uploader gekommen? Bleibt ja nur die IP oder Auszahlungen.
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Zitat:
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